Dipl.-Ing. Arnold J. Günther

Sachverständigenbüro für Immobilienbewertung

Wissenswertes zur Beauftragung von Sachverständigengutachten

Notwendige Unterlagen und Vollmacht

Zur Erstattung von Gutachten über den Wert von bebauten und unbebauten Grundstücken werden einige Unterlagen benötigt. Alle erforderlichen Bescheinigungen amtlicher Stellen werden regelmäßig durch das Sachverständigenbüro beschafft.

Von Auftraggeberseite werden dem Sachverständigen folgende Unterlagen zur Verfügung gestellt:

Darüber hinaus können weitere Unterlagen des Auftraggebers erforderlich werden, wie beispielsweise im Falle der Bewertung von Eigentumswohnungen (Teilungserklärung, Abgeschlossenheitsbescheinigung, aktuell geltender Wirtschaftsplan, letzte WEG-Abrechnung, Protokolle der Eigentümerversammlungen). Neben den genannten Unterlagen ist zur Beschaffung einzelner amtlicher Bescheinigungen durch den Sachverständigen die Vollmacht des derzeitigen Eigentümers erforderlich.

Ortsbesichtigung

Wesentlicher Bestandteil der Erstattung von Gutachten durch öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige ist die Durchführung einer persönlichen Besichtigung des Grundstücks einschließlich aller zu bewertenden baulichen Anlagen. Für die Ortsbesichtigung ist daher die Zugänglichkeit des Grundstücks und aller Räumlichkeiten zu gewährleisten.

Vergütung von Sachverständigenleistungen

Die Vergütung erstatteter Gutachten unseres Sachverständigenbüros orientiert sich an einschlägigen Honorarempfehlungen der Berufsverbände qualifizierter Sachverständiger. Die anzuwendenden Nettohonorarsätze sind in Ihrer Höhe je nach ermitteltem Verkehrswert gestaffelt. Im Regelfall kommen diese, in Tabellenform dargestellten Honorarsätze zuzüglich Nebenkosten und Umsatzsteuer zur Anwendung.

Für Gutachten mit zu berücksichtigenden Besonderheiten werden zusätzlich prozentuale Zuschläge berechnet. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn ein gesondertes Recht (Erbbaurecht, Nießbrauchsrecht, Leitungsrecht etc. . . . ) zu bewerten ist oder der Verkehrswert zu mehreren Stichtagen beauftragt wird.