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Beispielhaft seien hier einige Bewertungsfälle genannt, für die qualifizierte Wert-
gutachten adäquate Antworten liefern können:
- Ableitung des marktgerechten Verkaufspreises von bebautem oder unbebautem
Grundbesitz
- Überprüfung des geforderten Ankaufspreises von bebautem oder unbebautem
Grundbesitz
- Feststellung von vorhandenen Vermögenswerten in Immobilien für Beleihungszwecke
oder geplante Vermögensaufteilungen oder -übertragungen
- Feststellung der Erbanteile bei Auseinandersetzungen zwischen den berechtigten Erben
- Ermittlung von Renditechancen geplanter Immobilienkäufe
- Neu- und Folgebewertungen von betrieblich genutzten Immobilien in der Bilanzierung
nach IAS/IFRS oder HGB
- Feststellung von vorhandenen Vermögenswerten in Immobilien bei Differenzen
mit dem Finanzamt über die Besteuerung von Grundbesitz (Grund-/ Gewerbe-/
Schenkungssteuer)
- Befriedigung von Gläubigern des Immobilieneigentümers in der Zwangsversteigerung
- Ermittlung des Zugewinnausgleichs in Scheidungsfällen
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