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Notwendige Unterlagen und Vollmacht
Zur Erstattung von Gutachten über den Wert von bebauten und unbebauten
Grundstücken werden einige Unterlagen benötigt. Alle erforderlichen Bescheinigungen
amtlicher Stellen werden regelmäßig durch das Sachverständigenbüro beschafft, weitere
amtliche Auskünfte werden entsprechend eingeholt.
Von Auftraggeberseite werden dem Sachverständigen folgende Unterlagen zur Verfügung gestellt:
- Planunterlagen: maßstabsgerechte Grundrisse, Schnitte, Ansichten, Lageplan
Berechnungen: Wohn- beziehungsweise Nutzflächen, Bruttogrundflächen
Baubeschreibung
- Bei Bestehen von Mietverhältnissen die aktuellen Mietverträge oder gegebenenfalls
Mietzusammenstellungen mit allen notwendigen Angaben je Mieteinheit.
- Betriebskosten der letzten beiden Abrechnungsjahre sowie Angaben über nicht
umlagefähige Kosten.
Darüber hinaus können weitere Unterlagen des Auftraggebers erforderlich werden, wie beispielsweise im Falle der Bewertung von Eigentumswohnungen (Teilungserklärung, aktuell geltender Wirtschaftsplan, letzte WEG-Abrechnung).
Neben den genannten Unterlagen ist zur Beschaffung einzelner amtlicher Bescheinigungen durch den Sachverständigen die Vollmacht des derzeitigen Eigentümers erforderlich.
Bearbeitungszeit und Vergütung
Die Bearbeitung und Fertigstellung Ihrer Aufträge erfolgt so flexibel und so schnell wie möglich.
Im Regelfall liegt die Bearbeitungszeit für die Erstattung von Wertgutachten bei zwei bis drei Wochen. Voraussetzung hierfür ist, dass alle Unterlagen des Auftraggebers einschließlich der erteilten Vollmacht rechtzeitig, vollständig und prüffähig vorliegen.
Je nach Auftragslage und Umfang der Bewertungsaufgabe kann im Einzelfall eine kürzere Fertigstellung von Gutachten vereinbart werden.
Die Vergütung erstatteter Gutachten unseres Sachverständigenbüros orientiert sich an einschlägigen Honorarempfehlungen der Berufsverbände. Das Honorar ist je nach ermitteltem Wert in der Höhe gestaffelt. Bis zu einem Verkehrswert von 1.500.000 Euro werden beispielhaft folgende Nettohonorare in Rechnung gestellt:
Wert in €: |
Honorar in €: |
bis 150.000
200.000
300.000
400.000
500.000
750.000
1.000.000
1.500.000
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1.200
1.300
1.400
1.600
1.800
2.100
2.400
2.900
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Für gegebenenfalls zu berücksichtigende Besonderheiten bei der Wertermittlung von Grundstücken werden darüber hinaus Zuschläge in Höhe von 20 % bis 30 % auf das Grundhonorar berechnet. Dies kann insbesondere die Bewertung von in der Abteilung II des Grundbuchs verzeichneten Rechten oder auch die Berücksichtigung mehrerer Stichtage betreffen.
In der Regel vereinbaren wir mit unseren Auftraggebern je nach Bewertungsfall ein Pauschalhonorar. Alternativ ist auch die Vergütung unserer Bewertungsleistungen nach Stundenaufwand möglich.
Bei Vertragsschluss wird ein Vorschuss vereinbart für Aufwendungen, die dem Sachverständigen vorab entstehen.
Ortsbesichtigung
Wesentlicher Bestandteil der Erstattung von Gutachten durch öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige ist die Durchführung einer persönlichen Besichtigung des Grundstücks einschließlich aller zu bewertender baulicher Anlagen.
Für die Ortsbesichtigung ist daher die Zugänglichkeit des Grundstücks und aller Räum-lichkeiten zu ermöglichen.
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